Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Sozialversicherungen

Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wird auch Krankenversicherung oder Grundversicherung genannt. «Krankenkassen» sind Versicherer, welche Grundversicherungen anbieten und vom eidgenössischen Departement des Innern EDI anerkannt sind. Die Aufsicht über diese Versicherer wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausgeübt.
Grundsätzlich muss jede Person eine Grundversicherung abschliessen, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet. Hier finden Sie Information dazu und wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie durch eine Ausnahme keine Grundversicherung in der Schweiz brauchen.

Das müssen Sie wissen

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Weitere Informationen

  • Rechtliche Grundlagen

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