Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst es, dass die Verwendung der AHV-Nummer durch die Behörden von Kanton, Bund und Gemeinden vereinfacht werden soll. Von der entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung erhofft er sich eine klare und einheitliche gesetzliche Grundlage, die auch Digitalisierungsprojekte vereinfachen könnte. In seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund äussert der Regierungsrat allerdings gewisse Vorbehalte. So ist es seiner Meinung nach nicht sinnvoll, die Mindeststandards der technischen und organisatorischen Massnahmen auszudehnen und auf Gesetzesstufe zu verankern. Dies würde das Verwenden der AHV-Nummer komplizierter machen. Zudem sollen die Gebühren so ausgestaltet werden, dass den Kantonen und Gemeinden keine zusätzlichen Kosten entstehen.