Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Sozialversicherungen

Amt für Sozialversicherungen - Über uns

Das Amt für Sozialversicherungen (ASV) stellt den Finanztransfer zwischen Bund, Kanton und den Gemeinden in den Sozialversicherungszweigen (EL zur AHV und IV, Familienzulagen) sicher.

Es ist auch für die Gesetzgebung im Bereich des kantonalen Sozialversicherungs- und Stiftungsrechts zuständig.

Als weitere Aufgabe vollzieht das ASV die Verbilligung von Krankenkassenprämien sowie die Aufsicht über das Obligatorium in der Krankenpflegeversicherung.

Zudem führt es den Lastenausgleich zwischen den im Kanton Bern zugelassenen Familienausgleichskassen durch.

Organigramm

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