Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das Gesetz über die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Seit dem 1. Januar 2012 nehmen gemäss dem neuen Bundesrecht nur noch die Kantone die Direktaufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen wahr. Zuständig für die Aufsicht über die Pensionskassen mit Sitz im Kanton Bern ist seither die öffentlich-rechtliche Anstalt «Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA)». Die dafür nötigen rechtlichen Grundlagen legte der Regierungsrat 2011 in einer Dringlichkeitsverordnung fest. Mit dem Gesetz über die bernische BVG- und Stiftungsaufsicht wird diese nun durch ordentliches Recht abgelöst.