Ab dem 1. Juli 2020 können Prämienverbilligungsanträge in rein elektronischer Form freigegeben werden. Der Regierungsrat hat einer entsprechenden Änderung der Kantonalen Krankenversicherungsverordnung zugestimmt. Rund 95 Prozent der Ansprüche auf Prämienverbilligung werden vom Amt für Sozialversicherungen automatisch gestützt auf die Steuerdaten ermittelt. Gewisse Personengruppen müssen jedoch Antrag stellen. Bisher konnten sie dies online tun und die Angaben mit einer Freigabequittung bestätigen. Durch die nun erfolgte Änderung können Bürgerinnen und Bürger mit einem BE-Login- oder mit einem SwissID-Konto Prämienverbilligungsanträge in rein elektronischer Form freigeben. Mit diesem weiteren Digitalisierungsschritt wird das Verfahren noch einfacher und nutzungsfreundlicher.