Das Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht heisst seit dem 1. Januar 2012 neu Amt für Sozialversicherungen. Der Namenswechsel des Amtes, das zur Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion gehört, ist eine Folge der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge auf Bundesebene. Am 1. Januar 2012 trat das im März 2010 revidierte Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge in Kraft. Es beauftragt die Kantone, für die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen eine unabhängige Behörde mit Sitz im Kantonsgebiet einzusetzen. Als neue Aufsichtsbehörde hat der Kanton Bern die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) geschaffen. Diese unterliegt als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit keinen Weisungen. Die BBSA beaufsichtigt die Vorsorgeeinrichtungen und die klassischen Stiftungen mit Sitz im Kanton Bern sowie Familienausgleichskassen.