Die zur Verbilligung der Krankenkassenprämien zur Verfügung stehenden Mittel werden im Kanton Bern ab dem 1. Juli 2014 um weitere 4 Millionen Franken gekürzt. Die Einkommensobergrenze für den Anspruch auf Prämienverbilligung wird von 31‘000 auf 30‘500 Franken gesenkt. Der Regierungsrat setzt damit einen Entscheid des Grossen Rates um. Das Kantonsparlament hat in der Novembersession 2013 beschlossen, dass der Kanton bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien ab Anfang 2014 insgesamt 24,3 Millionen Franken sparen muss. Der Regierungsrat hat ihm eine Kürzung von 20 Millionen Franken beantragt. Aus umsetzungstechnischen Gründen konnte der Grossratsbeschluss nicht vollständig auf Anfang Jahr umgesetzt werden. Deshalb werden die Mittel in einem zweiten Schritt weiter gekürzt. Aufgrund dieser Massnahme werden im Kanton Bern rund 2‘000 Personen den Anspruch auf Prämienverbilligung verlieren.