Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst es, dass der Bund ein neues Modell zur Berechnung des Invaliditätsgrades von teilerwerbstätigen Menschen einführen will. Neu sollen die gesundheitlichen Einschränkungen in der Erwerbstätigkeit und in der Haus- und Familienarbeit bei Teilerwerbstätigen gleich stark gewichtet werden. Das Modell garantiere eine rechtsgleiche Behandlung und sei mit dem bestehenden System vereinbar, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort. Für ihn ist es jedoch nicht nachvollziehbar, dass der Bund gleichzeitig bei der Definition der Haus- und Familienarbeit Verschärfungen vornehmen will. Dies wirke sich zu Ungunsten der Personen aus, die bisher diskriminiert worden seien. Zudem müssten die IV-Stellen bei jeder einzelnen Revision den Invaliditätsgrad bei der Haus- und Familienarbeit neu bemessen. Dazu sind umfassende Abklärungen vor Ort zwingend nötig. Diesen Aufwand können die IV-Stellen mit ihren schon heute zu knappen Ressourcen nicht bewältigen. Der Regierungsrat lehnt aus diesen Gründen die neue Definition der Haus- und Familienarbeit ab.