Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Sozialversicherungen
07. Februar 2013
Zurück zur Übersicht

Vernehmlassung zu Anpassungen in der beruflichen Vorsorge

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat seine Vernehmlassungsantwort an den Bund zum Freizügigkeitsgesetz und zum Gesetz über die berufliche Vorsorge verabschiedet. Neu sollen die Pensionskassen nicht mehr verpflichtet sein, den Versicherten beim Austritt den garantierten Mindestbetrag gemäss Freizügigkeitsgesetz auszuzahlen, wenn diese ihre Anlagestrategie für ihre Vorsorge selber gewählt haben. Der Regierungsrat begrüsst diese Regelung. Nicht einverstanden ist er jedoch damit, dass die Inkassobehörden rechtzeitig auf Vorsorgekapital von Alimentenschuldnern zugreifen können, wenn diese sich Pensionskassenguthaben ausbezahlen lassen. Damit würden den Vorsorgeeinrichtungen und Freizügigkeitsstiftungen artfremde Aufgaben übertragen, die nichts mit der beruflichen Vorsorge zu tun hätten. Zudem führe diese Neuerung zu zusätzlichen Kosten und höherem Verwaltungsbedarf. Schliesslich werde das Problem der Vernachlässigung der Unterhaltspflicht damit höchstens teilweise gelöst.

Seite teilen