Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt es, dass die Mutterschaftsentschädigung verlängert werden soll, wenn ein Neugeborenes nach der Geburt während mindestens drei Wochen im Spital bleiben muss. Dies hält er in seiner Vernehmlassungsantwort zu einer entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft fest. Die längere Ausrichtung der Entschädigung soll Müttern vorbehalten sein, die zum Zeitpunkt der Niederkunft erwerbstätig sind und direkt nach Ende des Mutterschaftsurlaubes wieder ins Erwerbsleben einsteigen. Für den Regierungsrat verbessert sich damit die bisher unbefriedigende Situation für die betroffenen Mütter. Er erachtet die neue Regelung sowie die Koordination mit dem Arbeitsrecht und den anderen Sozialversicherungen insgesamt als zweckmässig und praktikabel.