Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Sozialversicherungen
07. Juli 2022
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Änderung der Kantonalen Krankenversicherungsverordnung

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Änderung der kantonalen Krankenversicherungsverordnung (KKVV) genehmigt. Damit erhalten ab 2023 alle quellenbesteuerten Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, automatisch Prämienverbilligungen. Bisher mussten sie eine Prämienverbilligung beantragen. Mit der neuen Regelung werden sie nun gleich behandelt, wie ordentlich steuerveranlagte Personen. Zudem wird die Prämie von Kindern seit dem 1. Januar 2019 aufgrund einer Änderung des Bundesrechts um 80 anstatt um 50 Prozent verbilligt.

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