Die neuen Gesetzesartikel regeln die Voraussetzungen und die zulässigen technischen Instrumente für die verdeckte Observation, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Versicherungsmissbrauch vorliegen. Damit wird unter anderem den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Rechnung getragen.
Gesetzliche Grundlage nötig
Der Regierungsrat unterstützt die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Observation. Die wirksame Bekämpfung des ungerechtfertigten Bezugs von Versicherungsleistungen ist wichtig, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Sozialversicherungen zu erhalten. Die neue gesetzliche Grundlage soll dazu beitragen, dass die öffentlichen Mittel nur jenen Versicherten zukommen, die auch tatsächlich Anspruch darauf haben.
Enge Grenzen gesetzt
Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass eine verdeckte Beobachtung ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre sein kann. Deshalb werden ihr mit den neuen Gesetzesbestimmungen enge Grenzen gesetzt. Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern des Kantons Bern, die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten anzunehmen.