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Wichtigste Änderungen in der Prämienverbilligung per 1. Januar 2023

Regierungsrat entlastet Familien stärker von den Krankenkassenprämien

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Prämienverbilligung für Familien rückwirkend ab Anfang 2023 zu verstärken. Rund 44'300 Personen, verteilt auf 17'300 Haushalte, werden so finanziell entlastet. Die zusätzlichen Ausgaben betragen jährlich 31 Millionen Franken.

Die finanzielle Belastung durch die Krankenkassenprämien ist im Kanton Bern in den letzten Jahren ständig gestiegen. Dieses Jahr lag die Zunahme durchschnittlich bei 6,4 Prozent. Damit ist Bern unter den acht Kantonen mit den höchsten Krankenkassenprämien. Für das kommende Jahr zeichnen sich bereits weitere Erhöhungen ab. Die hohen Prämien belasten insbesondere Familien. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat deshalb entschieden, die Kriterien für den Anspruch auf Prämienverbilligungen anzupassen.

Mehr Verbilligungen für Paare mit Kindern und Alleinerziehende

Der Regierungsrat will Paare mit Kindern und Alleinerziehende stärker entlasten. 34'300 Personen aus 8'200 Haushalten erhalten neu eine individuelle Prämienverbilligung (IPV). Rund 10'000 Personen erhalten eine höhere IPV als bisher. Damit die begünstigten Personen möglichst rasch finanziell entlastet werden, treten die Änderungen der Kantonalen Krankenversicherungsverordnung rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft.

Kein neuer Antrag erforderlich

Die neuen Ansprüche für eine Prämienverbilligung werden automatisch vom Amt für Sozialversicherungen berechnet. Dies gilt auch für Personen, die 2023 bereits einen Antrag auf Prämienverbilligung gestellt haben. Es ist nicht nötig, einen neuen Antrag einzureichen.

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