Hier finden Sie Informationen zur Berechnung der Prämienverbilligung.
Benutzen Sie den Onlinerechner, um zu prüfen, ob Sie ein mögliches Anrecht auf Prämienverbilligung haben. Rechtsansprüche können daraus keine abgeleitet werden.
Als Grundlage dienen Ihre Steuerdaten des vorvorletzten Jahres.
