In der Novembersession 2013 beschloss der Grosse Rat die Streichung der Subventionen für sozialbetreuerische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen der Spitex. Weil diese Subventionen wegfallen, entfällt auch der nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen abgestufte Tarif, auf den sich die Höhe der Ergänzungsleistungs-Vergütung für diese Leistungen heute stützt. Deshalb muss die Höhe der Vergütung mit einer Änderung der Einführungsverordnung über die Ergänzungsleistungen (EV ELG) neu festgelegt werden.
Heute hängt die Höhe der Kostenvergütung durch die Ergänzungsleistungen davon ab, ob die Organisation, die sozialbetreuerische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen erbringt, eine Betriebsbewilligung besitzt und ob sie von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion Subventionen erhält.
Ab 1. April ist für die Vergütung der Kosten keine Betriebsbewilligung mehr nötig. Weil der grosse Rat die Subventionen gestrichen hat, fällt auch dieses Kriterium weg. Dafür muss neu ein Bedarfsnachweis mit dem Bedarfsabklärungsinstrument des SPITEX-Verbands des Kantons Bern oder mit RAI-HC (Resident Assessment Instrument–Home-Care) erbracht werden. Eine Ärztin oder ein Arzt muss ihn unterzeichnen. Liegt ein solcher Bedarfsnachweis vor, werden ab 1. April 2014 die Kosten für sozialbetreuerische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen mit höchstens 46 Franken pro Stunde über die Ergänzungsleistungen vergütet. Erbringen Familienangehörige diese Leistungen, werden wie bereits heute 25 Franken pro Stunde vergütet. Der Bedarfsnachweis muss in diesen Fällen neu mit einem detaillierten Arztzeugnis erbracht werden.