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10. Januar 2008
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Verbilligung von Krankenkassenprämien: Regierungsrat bietet den Gemeinden einen Kompromiss an

aid. Die bernischen Gemeinden sollen sich erst ab Anfang 2011 und nicht bereits ab Anfang 2010 an den Kosten der Verbilligung von Krankenkassenprämien für Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungsempfänger beteiligen. Diesen Kompromissvorschlag macht der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Motion „Verbilligung der Krankenkassenprämien – nicht zulasten der Gemeinden“.

Menschen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, erhalten heute vom Kanton Beiträge zur Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Bezieht jemand jedoch Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungleistungen (EL),übernimmt der Kanton die gesamten Prämienkosten. Diese Regelung führt zu einer Ungleichbehandlung der verschiedenen Anspruchsgruppen und schafft sozialpolitisch problematische Anreize. Während die Ausgaben für die ordentliche Prämienverbilligung in den letzten Jahren stabil geblieben sind, stiegen die Kosten der Prämienverbilligungen für Sozialhilfe- und EL-Empfänger stark an. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, dass Sozialhilfe- und EL- Empfänger ab dem 1. Januar 2010 nur noch die maximale Verbilligung ihrer jeweiligen Prämienregion erhalten sollen. Zudem sollen die Gemeinden  die Hälfte der Kostenübernehmen. Es handelt sich um einen Betrag in der Grössenordnung von rund 90 Millionen Franken pro Jahr. Der Verband Bernischer Gemeinden und die Stadt Bern haben gegen diese Mehrbelastung protestiert. Gleichzeitig wurde im Grossen Rat  die Motion„Verbilligung der Krankenkassenprämien– nicht zulasten der Gemeinden“ eingereicht. In ihr wird der Regierungsrat aufgefordert, auf die geplante Lastenverschiebung bis zum Inkrafttreten des revidierten Gesetzesüber den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) im Jahr 2012 zu verzichten.

Nach Gesprächen mit Vertretungen des Verbandes Bernischer Gemeinden bietet der Regierungsrat nun einen Kompromiss an. Die Gemeinden sollen erst ab dem 1. Januar 2011 und nicht schon wie ursprünglich vorgesehen ab Anfang 2010 an den Kosten beteiligt werden.  In der Motionsantwort hält der Regierungsrat fest, dass die Mehrbelastung der Gemeinden verkraftbar ist. So hätten sich die Gemeindefinanzen in den letzten Jahren positiv entwickelt.Überdies hätten die Gemeinden zusätzliche Mittel aus der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) erhalten. Der Regierungsrat weist schliesslich darauf hin, dass auch der Kanton Vorleistungen im Hinblick auf die Revision des FILAG erbringt. So wird er voraussichtlich ab 2009 den Gemeindeanteil an den Bau der Kantonstrassen sowie die Kosten der Nothilfe und Sozialhilfe für Asylsuchende im Verfahrenübernehmen. Insgesamt belaufen sich die Vorleistungen des Kantons aufüber 60 Millionen Franken. Sie sind damit in der Grössenordnung mit der erwarteten Vorleistung der Gemeinden vergleichbar. 

Der ursprünglich für den 10. Januar 2008 vorgesehene Start der Vernehmlassung zum Finanz- und Lastenausgleich Kanton - Gemeinden (FILAG 2012) wird verschoben. Die Vernehmlassung soll erst gestartet werden, wenn der Grosse Rat in der Januarsession 2008 die Motion„Verbilligung der Krankenkassenprämien– nicht zulasten der Gemeinden“ behandelt hat. Damit entspricht der Regierungsrat dem Wunsch des Verbandes Bernischer Gemeinden.

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