Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Sozialversicherungen

Informationen für Arbeitgeber

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie bezüglich der Krankenversicherung Ihrer Mitarbeitenden folgende Aufgaben. 

Sie sind als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber verpflichtet, für Ihre Mitarbeitenden eine Unfallversicherung abzuschliessen.

Bezüglich der Krankenversicherung haben Sie keine Informations- bzw. Kontrollpflicht. Wir begrüssen es aber sehr, wenn Sie Ihre Arbeitnehmenden über die Krankenversicherung in der Schweiz informieren und uns in Kenntnis setzen, wenn eine Person nicht versichert ist oder es unklar ist, ob eine ausländische Krankenkasse zulässig ist oder nicht. 

Arbeitnehmende aus einem EU-/EFTA-Staat, die innerhalb eines Kalenderjahres längstens drei Monate in der Schweiz erwerbstätig sind (Personen im Meldeverfahren), sind ebenfalls in der Schweiz krankenversicherungspflichtig und müssen eine Krankenversicherung abschliessen, ausser sie verfügen mit einer privaten ausländischen Krankenkasse bereits über einen gleichwertigen Versicherungsschutz. 

Da sich diese Personen nicht bei der Gemeinde anmelden müssen, werden diese Personen von der Gemeinde nicht über ihre Krankenversicherungspflicht in der Schweiz informiert. Wir bitten Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber deshalb, Ihre Arbeitnehmenden, die zu dieser Personengruppe gehören, entsprechend über ihre Krankenversicherungspflicht in der Schweiz zu informieren.

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