Grundsätzlich brauchen Sie eine schweizerische Krankenversicherung, wenn Sie in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Es gibt aber bestimmte Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind oder sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können. Hier finden Sie eine Übersicht dazu.
Keine Versicherungspflicht
Sie müssen keine Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen.
- Sie wohnen in der Schweiz und sind der schweizerischen Militärversicherung unterstellt.
- Sie halten sich ausschliesslich zur ärztlichen Behandlung oder zur Kur in der Schweiz auf.
- Sie wohnen in der Schweiz und geniessen Vorrechte nach internationalem Recht (z.B. Botschafterin oder Botschafter).
- Sie beziehen Einkommen aus Erwerbstätigkeit, eine Rente oder Arbeitslosengeld aus einem EU-/EFTA-Staat und unterstehen daher den Rechtsvorschriften des anderen Staates.
- Sie sind von Ihrem Arbeitgeber aus einem EU-/EFTA-Staat in die Schweiz entsandt worden. Während der Entsendungsdauer bleiben alle Rechte und Pflichten des Ursprungslandes massgebend.
- Sie halten sich als Tourist in der Schweiz auf.
Personen in Aus- und Weiterbildung
Wenn Sie sich zur Aus-/Weiterbildung in der Schweiz aufhalten und in einem EU-EFTA-Staat gesetzlich versichert sind, sind Sie eventuell nicht versicherungspflichtig. Voraussetzungen dazu sind:
- Ihre Aus- oder Weiterbildung ist der Hauptgrund für Ihren Aufenthalt in der Schweiz, und Sie planen, nach Abschluss der Aus-/Weiterbildung wieder auszureisen
- Sie erzielen in der Schweiz kein Einkommen (nicht erwerbstätig). Wichtig: Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit neben dem Studium oder aus einem bezahlten Praktikum gelten als Einkommen. Das gilt auch für bezahlte Tätigkeiten im Rahmen einer Spezialisierung oder Doktorarbeit.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, sind Sie durch die gesetzliche Krankenkasse Ihres EU-/EFTA-Heimatstaates auch in der Schweiz ausreichend versichert und müssen keine schweizerische Grundversicherung nach KVG abschliessen. Bitte reichen Sie Ihre Angaben über unser Onlinetool ein. Ändert sich Ihre Situation – z. B. durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit–, entsteht eine Versicherungspflicht in der Schweiz. In diesem Fall müssen Sie sich bei uns melden.
Wenn Sie bei einer privaten ausländischen Krankenkasse oder bei einer Krankenkasse speziell für ausländische Studierende (Studentenversicherung) versichert sind, müssen Sie einen Antrag auf Befreiung über unser Onlinetool einreichen. Auch eine Verlängerung der Befreiung müssen Sie über unser Onlinetool beantragen.
www.be.ch/onlinetool (deutsch)
www.be.ch/onlinetoolen (englisch)
www.be.ch/onlinetoolfr (französisch)
Besonderheiten EU/EFTA-Staaten
Wohnort EU/EFTA mit Einkommen aus der Schweiz: in der Schweiz versicherungspflichtig
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger: Sie besitzen eine G-Bewilligung und arbeiten in der Schweiz. Je nach Herkunftsland können Sie möglicherweise innert drei Monaten seit Arbeitsbeginn wählen, ob Sie im Herkunftsland versichert bleiben wollen.
- Rentnerinnen und Rentner: Ihre Rente stammt aus der Schweiz.
- Arbeitslose: Sie beziehen eine Arbeitslosen-Entschädigung aus der Schweiz.
- Nicht erwerbstätige Familienangehörige: Ihr Ehegatte oder ein Elternteil arbeitet in der Schweiz, Sie arbeiten nicht oder sind noch nicht 25 Jahre alt und noch in Ausbildung.
- Rentnerinnen und Rentner: Ihre Rente stammt aus dem Ausland.
- Arbeitslose: Sie beziehen eine Arbeitslosen-Entschädigung aus dem Ausland.
- Nicht erwerbstätige Familienangehörige: Ihr Ehegatte oder ein Elternteil arbeitet im Ausland, Sie arbeiten nicht oder sind noch nicht 25 Jahre alt und noch in Ausbildung.
Information: Personen mit Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat
Information: Nichterwerbstätige Familienangehörige mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA Staat
Information: Rentner/innen
Information: Grenzgänger/innen
Zusatzinformation: Grenzgänger/innnen Frankreich
Prüfung Krankenversicherungspflicht/Befreiung
Bestimmte Personengruppen sind nicht versicherungspflichtig oder können sich auf Antrag hin von der Pflicht, eine schweizerische Grundversicherung abschliessen zu müssen, befreien lassen.
Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen:
Prüfung Krankenversicherungspflicht/Befreiung