Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Sozialversicherungen

(Online-)Formulare Versicherungspflicht

Möchten Sie prüfen, ob Sie in der Schweiz versicherungspflichtig sind oder sich von der Versicherungspflicht befreien lassen? Finden Sie hier die entsprechenden (Online-)Formulare.

Onlinetool zur Prüfung der Versicherungspflicht

Wenn Sie durch uns prüfen lassen möchten, ob Sie versicherungspflichtig sind, dann füllen Sie folgendes Onlinetool aus.

  • Onlinetool - Prüfung der Versicherungspflicht

(Online-)Formulare zur Befreiung von der Versicherungspflicht

Finden Sie hier die (Online-)Formulare zur Befreiung von der Versicherungspflicht. Benutzen Sie je nach Ihrer Situation das entsprechende (Online-)Formular.

Aus- und Weiterbildung

Wenn Sie in Aus- und Weiterbildung sind und über eine Privat- oder Studentenversicherung verfügen, benutzen Sie bitte das Onlinetool.

Nichterwerbstätige Familienangehörige mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat mit Optionsrecht (Formular B)

Wenn Sie ein nichterwerbstätiges Familienmitglied mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat mit Optionsrecht sind, benutzen Sie bitte untenstehendes Formular. Prüfen Sie vor der Antragsstellung im Informationsdokument, ob Ihr Wohnstaat ein Optionsrecht gewährt. Nur wenn Ihr Staat ein Optionsrecht gewährt, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen.

Obligatorische Versicherung ausserhalb EU-/EFTA

Wenn Sie im Ausland (ausserhalb EU/EFTA) obligatorisch gegen Krankheit versichert sind und sich befristet in der Schweiz oder im Ausland aufhalten, benutzen Sie bitte das Onlinetool.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Als Grenzgängerin oder Grenzgänger mit Wohnsitz in einem Staat mit Optionsrecht benutzen Sie bitte das Onlinetool. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Erwerbsaufnahme einreichen müssen.

Entsandte

Wenn Sie aus einem Vertragsstaat (nicht EU-/EFTA-Staat) entsandt wurden (inkl. nichterwerbstätige Familienangehörige), benutzen Sie bitte das Onlinetool.

Vorrechte internationale Organisationen

Wenn Sie ehemals Vorrechte nach internationalem Recht hatten (inkl. Familienangehörige), oder aus einem Vertragsstaat (nicht EU-/EFTA-Staat) entsandt wurden (inkl. Familienangehörige), benutzen Sie bitte das Onlinetool. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Ende der Tätigkeit einreichen müssen (Familienangehörige: ab Versicherung bei der internationalen Organisation).

Verschlechterter Versicherungsschutz in der Schweiz

Wenn Sie im Ausland privat versichert sind und sich aufgrund Ihres Alters und/oder Gesundheitszustandes in der Schweiz nicht im bisherigen Umfang zusatzversichern können, dann benutzen Sie bitte das Onlinetool.  

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