Möchten Sie prüfen, ob Sie in der Schweiz versicherungspflichtig sind oder sich von der Versicherungspflicht befreien lassen? Finden Sie hier die entsprechenden (Online-)Formulare.
Onlinetool zur Prüfung der Versicherungspflicht
Wenn Sie durch uns prüfen lassen möchten, ob Sie versicherungspflichtig sind, dann füllen Sie folgendes Onlinetool aus.
(Online-)Formulare zur Befreiung von der Versicherungspflicht
Finden Sie hier die (Online-)Formulare zur Befreiung von der Versicherungspflicht. Benutzen Sie je nach Ihrer Situation das entsprechende (Online-)Formular.
Aus- und Weiterbildung
Wenn Sie in Aus- und Weiterbildung sind und über eine Privat- oder Studentenversicherung verfügen, benutzen Sie bitte das Onlinetool.
Nichterwerbstätige Familienangehörige mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat mit Optionsrecht (Formular B)
Wenn Sie ein nichterwerbstätiges Familienmitglied mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat mit Optionsrecht sind, benutzen Sie bitte untenstehendes Formular. Prüfen Sie vor der Antragsstellung im Informationsdokument, ob Ihr Wohnstaat ein Optionsrecht gewährt. Nur wenn Ihr Staat ein Optionsrecht gewährt, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen.
Information: Nichterwerbstätige Familienangehörige mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA Staat
Nichterwerbstätiges Familienmitglied in EU/EFTA-Staat
Obligatorische Versicherung ausserhalb EU-/EFTA
Wenn Sie im Ausland (ausserhalb EU/EFTA) obligatorisch gegen Krankheit versichert sind und sich befristet in der Schweiz oder im Ausland aufhalten, benutzen Sie bitte das Onlinetool.
Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Als Grenzgängerin oder Grenzgänger mit Wohnsitz in einem Staat mit Optionsrecht benutzen Sie bitte das Onlinetool. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Erwerbsaufnahme einreichen müssen.
Entsandte
Wenn Sie aus einem Vertragsstaat (nicht EU-/EFTA-Staat) entsandt wurden (inkl. nichterwerbstätige Familienangehörige), benutzen Sie bitte das Onlinetool.
Vorrechte internationale Organisationen
Wenn Sie ehemals Vorrechte nach internationalem Recht hatten (inkl. Familienangehörige), oder aus einem Vertragsstaat (nicht EU-/EFTA-Staat) entsandt wurden (inkl. Familienangehörige), benutzen Sie bitte das Onlinetool. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Ende der Tätigkeit einreichen müssen (Familienangehörige: ab Versicherung bei der internationalen Organisation).
Onlinetool - Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht
Informationen: Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz
Information English: Exemption from compulsory helth insurance in Switzerland
Verschlechterter Versicherungsschutz in der Schweiz
Wenn Sie im Ausland privat versichert sind und sich aufgrund Ihres Alters und/oder Gesundheitszustandes in der Schweiz nicht im bisherigen Umfang zusatzversichern können, dann benutzen Sie bitte das Onlinetool.