Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Sozialversicherungen

Informationen für Gemeinden

Als Gemeindebehörde finden Sie hier Informationen zur Krankenversicherungspflicht und Zahlungsausständen Ihrer Bewohnerinnen und Bewohnern.

Aufgaben der Gemeinde

Als Gemeinde sind Sie verpflichtet, Ihre Bürger über die Versicherungspflicht in der Schweiz zu informieren. Das Informationsblatt «Informationen für Bewohnerinnen und Bewohner einer Gemeinde im Kanton Bern» liefert einen allgemeinen Überblick.

Das ASV prüft ab dem 1. Januar 2022 aufgrund der Zuzugs- und Geburtenmeldungen der Gemeinden in GERES die Einhaltung der Versicherungspflicht von Neuzuzügern und Neugeborenen automatisch. Das ASV benötigt somit keine Meldung mehr der Gemeinden, wenn eine Person keinen Nachweis einer schweizerischen Grundversicherung vorlegen kann.

Eine Zusammenfassung der Rolle der Gemeinden finden Sie in der BSIG-Weisung und im Memo-Blatt.

Zahlungsausstände der Versicherten

Gemäss Art. 64a KVG dürfen die Krankenversicherer im Kanton Bern keine Leistungen der Grundversicherungen sistieren. Die Versicherer sind in der Pflicht, die seit dem 1. Januar 2012 erbrachten Leistungen auch bei säumigen Prämienzahlern zu vergüten. Im Gegenzug übernimmt der Kanton bei Vorliegen eines Verlustscheines oder eines gleichwertigen Rechtstitels 85% der entsprechenden Ausstände.

Informationen für Bewohnerinnen und Bewohner

Das Informationsblatt für Bewohnerinnen und Bewohner einer Gemeinde im Kanton Bern kann im PDF-Format heruntergeladen werden. 

  • Informationen für Bewohnerinnen und Bewohner einer Gemeinde im Kanton Bern

  • BSIG-Weisung: Krankenversicherungspflicht in der Schweiz

  • Informationen: Rentner mit Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat

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