Als Leistungserbringer finden Sie hier Informationen zur Krankenversicherungspflicht und Zahlungsausständen Ihrer Patientinnen und Patienten; resp. Kundinnen und Kunden.
Aufgaben der Leistungserbringer
Als Leistungserbringer sind Sie verpflichtet, uns Personen ohne schweizerische Krankenkasse zu melden. Bitte benutzen Sie das untenstehende Formular.
Eine Zusammenfassung der Rolle der Leistungserbringer finden Sie im Memo-Blatt.
Zahlungsausstände der Versicherten
Gemäss Art. 64a KVG dürfen die Krankenversicherer im Kanton Bern keine Leistungen der Grundversicherungen sistieren. Die Versicherer sind in der Pflicht, die seit dem 1. Januar 2012 erbrachten Leistungen auch bei säumigen Prämienzahlern zu vergüten. Im Gegenzug übernimmt der Kanton bei Vorliegen eines Verlustscheines oder eines gleichwertigen Rechtstitels 85% der entsprechenden Ausstände.