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Wann verändert sich mein Anspruch auf Prämienverbilligung?

Änderungen in Ihrem Einkommen oder Haushalt (z.B. Heirat, Trennung, Geburt, Tod) können Auswirkungen auf Ihre Prämienverbilligung haben. Erfahren Sie hier mehr dazu.

Finanzielle Verhältnisse ändern sich

Führt die Aufnahme, Aufgabe oder Änderung einer Erwerbstätigkeit zu verschlechterten finanziellen Verhältnissen, können Sie während dem laufenden Jahr einen Antrag stellen. Verbessern sich Ihre finanziellen Verhältnisse, teilen Sie uns dies telefonisch oder per E-Mail mit.

Dafür müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Veränderung der finanziellen Verhältnisse muss dauerhaft sein, d.h. voraussichtlich mindestens zwei Jahre andauern. Arbeitslosigkeit gilt nicht als dauerhaft.
  • Die Veränderung der finanziellen Verhältnisse muss erheblich sein, d.h. das gesamte Familieneinkommen muss sich gegenüber dem Vorjahr um mindestens 30 Prozent verändert haben.

Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, wird die finanzielle Veränderung bei der Berechnung Ihres Prämienverbilligungsanspruchs im übernächsten Jahr berücksichtigt.

Eine Neubeurteilung erfolgt ab Eintritt der finanziellen Veränderung und rückwirkend bis maximal zum 1. Januar des laufenden Jahres.

Kinder ziehen aus oder erzielen eigenes Einkommen

Bei der Überprüfung des Anrechts auf Prämienverbilligung zählt eine Person zur Familie der Eltern, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Die Person ist jünger als 18 Jahre alt.
  • Die Person ist ledig, zwischen 18 und 25 Jahre alt und ihr korrigiertes Reineinkommen beträgt weniger als Fr. 14'000.-- (entspricht ungefähr einem Jahresnettoeinkommen von Fr. 21'000.--).

Es kommt dabei nicht darauf an, ob das Kind noch bei den Eltern wohnt oder nicht.

Heirat und Geburt

Heirat oder Geburt werden in der Regel automatisch berücksichtigt, da Ihre Wohngemeinde dies uns automatisch meldet. 

Bis sich die Meldung auf Ihre Prämienrechnung auswirkt, vergehen einige Wochen. Die Änderungen werden auf den Zeitpunkt der Änderung rückwirkend berücksichtigt.  

Trennung, Ehescheidung oder Tod des Ehepartners, Konkubinatspartners bzw. des eingetragenen Partners

Prüfen Sie mit dem Online-Rechner, ob Sie Anrecht auf Prämienverbilligung haben.
Falls Sie Anrecht haben, können Sie für das laufende Kalenderjahr einen Antrag stellen.

Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Erwerbsausfall bei Selbstständigerwerbenden

Geänderte finanzielle Verhältnisse können das Anrecht auf Prämienverbilligung beeinflussen, wenn sie dauerhaft und erheblich sind. Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit für Angestellte und Erwerbsausfall bei Selbstständigerwerbenden sind nicht dauerhaft und gelten daher bis zur Aussteuerung nicht als Grund für eine Neubeurteilung.

Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Wir überprüfen den Anspruch auf Prämienverbilligung aufgrund finanzieller Einbussen nur, wenn sich das gesamte Familieneinkommen gegenüber dem Vorjahr um mindestens 30 Prozent verändert hat. Zudem muss die Veränderung mindestens zwei Jahre andauern. 

Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit für Angestellte und Erwerbsausfall bei Selbstständigerwerbenden gelten bis zur Aussteuerung nicht als Grund für eine Neubeurteilung. 

Ihre veränderten Einkommensverhältnisse werden sich mit den definitiven Steuerdaten im übernächsten Jahr auswirken.

  • Prämienverbilligung: Onlinerechner

  • Prämienverbilligung: Onlineantrag

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