Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Sozialversicherungen

Wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?

Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt grundsätzlich automatisch an Ihre Krankenkasse. Erfahren Sie hier mehr dazu.

Auszahlung der Prämienverbilligung

Die Prämienverbilligungsbeiträge werden direkt an die Krankenkassen ausbezahlt. Die Prämienverbilligung wird direkt von Ihrer Prämienrechnung abgezogen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Krankenversicherung allfällige Zahlungsausstände mit Ihrer Prämienverbilligung verrechnen darf.

Bei Fragen betreffend Rechnungsstellung (z.B. Ausrichtung Prämienverbilligung, Zahlungsfrist) wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Änderungen Ihrer Prämienverbilligung und Krankenkassenwechsel

Veränderungen in Ihrem Prämienverbilligungsanrecht werden der Krankenkasse automatisch gemeldet und von dieser berücksichtigt. Dies dauert in der Regel einige Wochen. Die Änderungen werden auf den Zeitpunkt der Änderung rückwirkend berücksichtigt.

Bei einem Krankenkassenwechsel erhalten wir die Information zum Krankenkassenwechsel in der Regel automatisch von Ihrer Krankenkasse mitgeteilt. Es kann einige Wochen dauern, bis die Vergütung der Prämienverbilligung durch die neue Krankenkasse erfolgt. Manuelle Mutationen zur Beschleunigung des Prozesses sind nicht möglich.

Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung

Informationen zur Ausrichtung der Prämienverbilligung bei Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen oder Hilflosentschädigung finden Sie hier:

 

  • Prämienverbilligung: Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung

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