Haben Sie eine Frage zum Antrag auf Prämienverbilligung? Finden Sie hier Antworten auf häufige Fragen.
Allgemein
Ihr Anrecht auf Prämienverbilligung wird in der Regel automatisch überprüft. Wenn Sie bzw. Ihre Familie Anrecht auf Prämienverbilligung haben bzw. hat, werden Sie von uns schriftlich informiert. In folgenden Fällen können Sie einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen.
Die Prämienverbilligung können Sie nur für das laufende Kalenderjahr beantragen. Der Antrag muss also im laufenden Jahr bei uns eintreffen.
Onlineantrag
Voraussetzung zur Antragsstellung ist ein Internetzugang und eine gültige E-Mailadresse. Falls Sie sich nicht mit einem BE-Login/SwissID-Konto anmelden, benötigen Sie einen Drucker.
Wenn Sie ein BE-Login- und/oder SwissID-Konto haben, können Sie sich mit den Zugangsdaten von Ihrem BE-Login/SwissID einloggen. Falls Sie alle geforderten Beilagen hochladen, können Sie den Antrag vollständig elektronisch freigeben und müssen keine unterschriebene Freigabequittung per Post einreichen. Falls Sie die geforderten Beilagen nur in Papierform zur Verfügung haben, können Sie am Ende des Antrags eine Freigabequittung generieren und uns diese zusammen mit den Beilagen einsenden.
Einer der folgenden Punkte muss erfüllt sein.
- Sie ein BE-Login mit geprüfter Identität haben (wenn Sie auf BE-Login auf Ihre Steuerunterlagen zugegriffen haben, wurde Ihre Identität geprüft).
- Sie haben ein BE-Login mit geprüfter Identität und haben dieses mit Ihrem SwissID-Login verknüpft. In diesem Fall können Sie sich nur noch mit dem SwissID-Login anmelden.
- Sie besitzen ein SwissID-Login mit geprüfter Identität (hochgeladener Pass mit Bildabgleich).
Falls nichts auf Sie zutrifft, benutzen Sie den Onlineantrag mit Freigabequittung.
Bitte überprüfen Sie Ihren Spam- oder Werbeordner.
Bei Geschäftsadressen kann es vorkommen, dass die Nachrichten durch die Systemeinstellungen nicht ankommen. In diesem Fall müssen Sie sich an die IT-Administration Ihres Unternehmens wenden.
Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen:
- BE-Login: https://www.belogin.directories.be.ch/cms/de/welcome.html
- SwissID: https://www.swissid.ch
Aufgrund von Browser-Einstellungen kann es vereinzelt zu Problemen mit der (Wieder-)anmeldung kommen oder die Seite hängt, resp. reagiert nicht mehr. Sie können dieses Problem mit dem Verwenden eines Inkognito-/Inprivate-Fensters oder eines anderen Browsers beheben. Google Chrome funktioniert gemäss unseren Erfahrungen am besten.
Nein, die Freigabequittung muss handschriftlich unterschrieben sein und innerhalb von 14 Tagen mit allfälligen aufgelisteten Belegen per Post an die folgende Adresse gesendet werden:
Amt für Sozialversicherungen
Abteilung Prämienverbilligung & Obligatorium
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen