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Anrecht auf Prämienverbilligung

Wenn Sie mit wenig Geld auskommen müssen, haben Sie möglicherweise Anrecht auf eine Verbilligung Ihrer Krankenkassenprämien. Hier finden Sie die Voraussetzungen dafür und ob Ihr Anrecht automatisch festgestellt wird.

Voraussetzungen für die Prämienverbilligung

Um Prämienverbilligung zu erhalten, müssen Sie folgende beiden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie verfügen über eine obligatorische Grundversicherung nach KVG.
  • Sie leben in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen
    (massgebendes Einkommen ≤ Fr. 35'000, für Familie mit Kindern ≤ Fr. 45'000).

Ein allfälliges Anrecht besteht vom 1. Januar bis 31. Dezember des laufenden Jahres. Das massgebende Einkommen für das aktuelle Jahr berechnet sich aufgrund der definitiven Steuerdaten des Vorvorjahres. 

Als Berechnungsgrundlage dienen Ihr Reineinkommen sowie Ihr Vermögen gemäss Steuerdaten: 

Berechnungsschema Prämienverbilligung

Hier können Sie Ihr mögliches Anrecht auf Prämienverbilligung prüfen:

Onlinerechner zur Prämienverbilligung

Wie kann bei der Krankenkassenprämie gespart werden:

Spartipps Krankenkassenprämie

Ausnahmen von der automatischen Benachrichtigung

Ihr Anrecht auf Prämienverbilligung wird in der Regel automatisch überprüft. Besteht ein Anrecht auf Prämienverbilligung, dann werden Sie von uns schriftlich informiert. Ebenso bei Änderungen Ihres Anrechts. Bestimmte Personengruppen müssen einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Hier finden Sie die nötigen Informationen zu den verschiedenen Personengruppen:

Prämienverbilligung: Wann Sie einen Antrag stellen müssen

Informationen zur Ausrichtung der Prämienverbilligung bei Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung finden Sie hier:

Prämienverbilligung: Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung

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