Thema: Finanztransfer und Führungsunterstützung 2023
Finanztransfer Prämienverbilligung
Die Prämienverbilligung im Kanton Bern hat im Jahr 2023 Kosten von insgesamt CHF 672.9 Millionen generiert. Davon sind CHF 33 Millionen für ausstehende Forderungen der Krankenversicherungen bezahlt worden. Für die Einzelheiten zur Zusammensetzung dieses Betrags steht das separate Faktenblatt Prämienverbilligung zur Verfügung. Die Kosten im Bereich der Prämienverbilligung werden durch den Bund und die Kantone getragen. 2023 beliefen sich die Bundesbeiträge an die Prämienverbilligung für den Kanton Bern auf CHF 360.7 Millionen und deckten somit rund 53.6 Prozent der Gesamtkosten.
Finanztransfer Ergänzungsleistungen
Bei den Ergänzungsleistungen (EL) beteiligen sich sowohl Bund, als auch Kanton und Gemeinden an den Kosten. Im Jahr 2023 wurden im Kanton Bern insgesamt rund CHF 936.5 Millionen für Ergänzungsleistungen ausgegeben. Der Bund beteiligte sich an den Leistungskosten mit CHF 245 Millionen. Der Kanton trägt die Kosten für Pflege und Betreuung (CHF 121 Millionen) sowie die Krankheits- und Behinderungskosten (CHF 80.8 Millionen). Der verbleibende Betrag von CHF 489.7 Millionen teilen sich Kanton und Gemeinden zu je 50%. An den Durchführungskosten von insgesamt CHF 16.2 Millionen beteiligte sich der Bund ebenfalls mit CHF 2.9 Millionen. Die Durchführungsstelle der EL im Kanton Bern ist die Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB).
Finanztransfer Familienzulagen Nichterwerbstätige
Im Unterschied zu den ordentlichen Familienzulagen müssen Nichterwerbstätige, die den Anspruch geltend machen wollen, bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) die Zulagen beantragen. 2023 beliefen sich die Gesamtkosten im Kanton Bern auf CHF 9.7 Millionen. Diese Kosten werden zu je 50% zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt.
Lastenausgleich Familienausgleichskassen
Das jüngste Produkt des ASV ist der Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen. 2023 waren insgesamt 50 Ausgleichskassen für Familienzulagen im Kanton Bern registriert. Das ASV ist für die Umsetzung des Lastenausgleichs gemäss Art. 16 KFamZG zuständig. Im Jahr 2023 wurde der Lastenausgleich für das Jahr 2022 durchgeführt. Es wurden insgesamt CHF 610.5 Millionen an Familienzulagen ausgerichtet. Im Rahmen des Risikoausgleichs wurden total CHF 29.7 Millionen ein- bzw. ausbezahlt.
Durchführung der Prämienverbilligung
Jeder Kanton ist im Rahmen der Bundesgesetzgebung frei, wie er sicherstellt, dass Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen bei den Krankenversicherungsprämien finanziell unterstützt werden. Mindestens an 25 Prozent der Bevölkerung sind Prämienverbilligungen auszurichten. Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird im Kanton Bern anhand des «massgebenden Einkommens» berechnet. Grundlage dazu sind die Steuerdaten des vorvorletzten Jahres. Auf dieser Basis wird im Kanton Bern bei rund 95% aller anspruchsberechtigen Personen die Prämienverbilligung automatisch berechnet und direkt an die Krankenversicherer ausbezahlt. Gewisse Personengruppen können für die Ermittlung der Anspruchsberechtigung einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.
Durchführung des Krankenversicherungsobligatoriums
Grundsätzlich untersteht jede Person, die in der Schweiz wohnhaft und/oder erwerbstätig ist, der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz und muss innerhalb von drei Monaten ab Einreise bei einer schweizerischen Krankenkasse die obligatorische Grundversicherung abschliessen. Bestimmte Personengruppen sind nicht versicherungspflichtig und können sich auf Antrag hin von der Pflicht, eine schweizerische Grundversicherung abschliessen zu müssen, befreien lassen. Detaillierte Informationen zu den Ausnahmen finden Sie auf der Website.
Das ASV ist damit beauftragt, die Versicherungspflicht im Kanton Bern sicherzustellen.
Kennzahlen Amt für Sozialversicherungen (ASV) 2023
- Personal: 32.1 Vollzeitstellen verteilt auf 43 Mitarbeitende (Stand 31.12.2023)
- Kundenkontakte telefonisch: 45'900
- Kundenkontakte schriftlich: 17'800
- Kundenkontakte am Schalter: 2'500
- Bearbeitete Anträge auf Prämienverbilligung: 14'600
- Bearbeitete Anträge auf Befreiung von der oblig. Krankenversicherung: 2'500
- Kosten pro Jahr: Personalkosten CHF 4.1 Millionen und Sachkosten CHF 1.2 Millionen