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Fakten Finanztransfer und Führungsunterstützung

Thema: Finanztransfer und Führungsunterstützung 2025

Finanztransfer Prämienverbilligung

Die Prämienverbilligung im Kanton Bern hat im Jahr 2025 Kosten von insgesamt CHF 712.3 Millionen generiert. Davon sind CHF 38.7 Millionen für ausstehende Forderungen der Krankenversicherungen bezahlt worden. Für die Einzelheiten zur Zusammensetzung dieses Betrags steht das separate Faktenblatt Prämienverbilligung zur Verfügung. Die Kosten im Bereich der Prämienverbilligung werden durch den Bund und die Kantone getragen. 2025 beliefen sich die Bundesbeiträge an die Prämienverbilligung für den Kanton Bern auf CHF 417.1 Millionen und deckten somit rund 58.6 Prozent der Gesamtkosten.

Finanztransfer Ergänzungsleistungen

Bei den Ergänzungsleistungen (EL) beteiligen sich sowohl Bund als auch Kanton und Gemeinden an den Kosten. Im Jahr 2025 wurden im Kanton Bern insgesamt rund CHF 1'035.7 Millionen für Ergänzungsleistungen ausgegeben. Der Bund beteiligte sich an den Leistungskosten mit CHF 271.1 Millionen. Der Kanton trägt die Kosten für Pflege und Betreuung (CHF 176.4 Millionen) sowie die Krankheits- und Behinderungskosten (CHF 76.8 Millionen). Der verbleibende Betrag von CHF 472.3 Millionen teilen sich Kanton und Gemeinden zu je 50%. An den Durchführungskosten von insgesamt CHF 22.3 Millionen beteiligte sich der Bund ebenfalls mit CHF 3.6 Millionen. Die Durchführungsstelle der EL im Kanton Bern ist die Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB).

Finanztransfer Familienzulagen Nichterwerbstätige

Im Unterschied zu den ordentlichen Familienzulagen müssen Nichterwerbstätige, die den Anspruch geltend machen wollen, bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) die Zulagen beantragen. 2025 beliefen sich die Gesamtkosten im Kanton Bern auf CHF 7 Millionen. Diese Kosten werden zu je 50% zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt.

Lastenausgleich Familienausgleichskassen

Das ASV führt den Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen im Kanton Bern durch. 2025 waren insgesamt 49 Ausgleichskassen für Familienzulagen im Kanton Bern registriert. Das ASV ist für die Umsetzung des Lastenausgleichs gemäss Art. 16 KFamZG zuständig. Im Jahr 2025 wurde der Lastenausgleich für das Jahr 2024 durchgeführt. Es wurden insgesamt CHF 615.5 Millionen an Familienzulagen ausgerichtet. Im Rahmen des Risikoausgleichs wurden total CHF 28 Millionen ein- bzw. ausbezahlt.

Durchführung der Prämienverbilligung

Jeder Kanton ist im Rahmen der Bundesgesetzgebung frei, wie er sicherstellt, dass Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen bei den Krankenversicherungsprämien finanziell unterstützt werden. Mindestens an 25 Prozent der Bevölkerung sind Prämienverbilligungen auszurichten. Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird im Kanton Bern anhand des «massgebenden Einkommens» berechnet. Grundlage dazu sind die Steuerdaten des vorvorletzten Jahres. Auf dieser Basis wird im Kanton Bern bei rund 90% aller anspruchsberechtigen Personen die Prämienverbilligung automatisch berechnet und direkt an die Krankenversicherer ausbezahlt. Gewisse Personengruppen können für die Ermittlung der Anspruchsberechtigung einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.

Durchführung des Krankenversicherungsobligatoriums

Grundsätzlich untersteht jede Person, die in der Schweiz wohnhaft und/oder erwerbstätig ist, der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz und muss innerhalb von drei Monaten ab Einreise bei einer schweizerischen Krankenkasse die obligatorische Grundversicherung abschliessen. Bestimmte Personengruppen sind nicht versicherungspflichtig und können sich auf Antrag hin von der Pflicht, eine schweizerische Grundversicherung abschliessen zu müssen, befreien lassen. Detaillierte Informationen zu den Ausnahmen finden Sie auf der Website.

Das ASV ist damit beauftragt, die Versicherungspflicht im Kanton Bern sicherzustellen.

Kennzahlen Amt für Sozialversicherungen (ASV) 2025

  • Personal: 32.1 Vollzeitstellen verteilt auf 44 Mitarbeitende (Stand 31.12.2025)
  • Kundenkontakte telefonisch: 48'500
  • Kundenkontakte schriftlich: 20'600
  • Kundenkontakte am Schalter: 2'600
  • Bearbeitete Anträge auf Prämienverbilligung: 20'600
  • Bearbeitete Anträge auf Befreiung von der oblig. Krankenversicherung: 3'800
  • Kosten pro Jahr: Personalkosten CHF 4.5 Millionen und Sachkosten CHF 1.4 Millionen
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