Unsere Themen
- Wer hat Anrecht auf Prämienverbilligung?Finden Sie hier die Voraussetzungen und Hinweise zur Berechnung.
- Wann verändert sich der Anspruch auf die Prämienverbilligung?Ändert sich etwas an Ihren finanziellen oder familiären Verhältnissen? Lesen Sie hier weiter.
- Wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?Die Prämienverbilligung wird automatisch an Ihren Krankenversicherer ausbezahlt. Erfahren Sie hier mehr dazu.
- Wann Sie einen Antrag stellen müssenInformieren Sie sich hier, wann Sie Antrag auf Prämienverbilligung stellen müssen.
Was möchten Sie tun?
- Anrecht auf Prämienverbilligung berechnenVerwenden Sie den Online-Rechner, um Ihr Anrecht auf Prämienverbilligung zu prüfen.
- Prämienverbilligung beantragenFalls Ihr Anrecht auf Prämienverbilligung nicht automatisch berechnet wird, stellen Sie einen Antrag.
- Auf die Prämienverbilligung verzichtenSie können freiwillig auf die Prämienverbilligung verzichten, falls Sie das möchten.
Weitere Informationen
Rechtliche Grundlagen
Publikationen
Wichtigste Änderungen in der Prämienverbilligung per 1. Januar 2022
Bundesamt für Gesundheit: Prämienübersicht/Prämienrechner