Unsere Themen
- Wer hat Anrecht auf Prämienverbilligung?Finden Sie hier die Voraussetzungen und Hinweise zur Berechnung.
- Wann verändert sich der Anspruch auf die Prämienverbilligung?Ändert sich etwas an Ihren finanziellen oder familiären Verhältnissen? Lesen Sie hier weiter.
- Wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?Die Prämienverbilligung wird automatisch an Ihren Krankenversicherer ausbezahlt. Erfahren Sie hier mehr dazu.
- Wann Sie einen Antrag stellen müssenInformieren Sie sich hier, wann Sie Antrag auf Prämienverbilligung stellen müssen.
Was möchten Sie tun?
- Anrecht auf Prämienverbilligung berechnenVerwenden Sie den Online-Rechner, um Ihr Anrecht auf Prämienverbilligung zu prüfen.
- Prämienverbilligung beantragenFalls Ihr Anrecht auf Prämienverbilligung nicht automatisch berechnet wird, stellen Sie einen Antrag.
- Auf die Prämienverbilligung verzichtenSie können freiwillig auf die Prämienverbilligung verzichten, falls Sie das möchten.
Weitere Informationen
Rechtliche Grundlagen
Publikationen
Bundesamt für Gesundheit: Prämienübersicht/Prämienrechner
Wichtigste Änderungen in der Prämienverbilligung per 1. Januar 2023